Kunden werben Kunden

Ihre Freunde vertrauen auf Ihren Rat? Dann empfehlen Sie uns weiter. 

Wir gestalten und verbessern unsere Produkte und Leistungen regelmäßig – stets mit Blick auf die Bedürfnisse unserer Kunden. Deshalb freut es uns, wenn Sie mit unserer Beratung, unserem Service und unseren Versicherungen zufrieden sind.

Wir freuen uns, wenn Sie mit unserer Beratung, unserem Service und unseren Versicherungen zufrieden sind und uns Ihrer Familie, Freunden und Bekannten weiterempfehlen.

Empfehlen Sie uns
Ihren Freunden und Bekannten.

Wir bedanken uns für jeden neuen Kunden, den Sie uns vermittelt haben, mit einem digitalen 30-Euro-Gutschein bei Ihnen.

Sichern Sie sich durch eine Empfehlung in 5 einfachen Schritten einen Wertgutschein.

So einfach geht's

  1. Füllen Sie bitte mit Ihrem Interessenten den „Kunden-werben-Kunden“-Coupon  aus. Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an und unterschreiben Sie die Einverständniserklärungen. Sie sind für die Teilnahme erforderlich. Senden Sie den Coupon an Ihre RheinLand Agentur.
  2. Sind alle Teilnahmebedingungen erfüllt, erhalten Sie von uns eine E-Mail mit Ihrem Bestell-Code. Der Code entspricht einem Guthaben von 30 Euro. Das können Sie auf unserem „Kunden-werben-Kunden“-Portal gegen digitale Gutscheine einlösen. Über 75 Marken stehen zur Auswahl.
  3. Besuchen Sie nun unser „Kunden-werben-Kunden“-Portal. Dort melden Sie sich mit Ihrem Bestell-Code an.
  4. Wählen Sie einen einzelnen Gutschein in Höhe von 30 Euro. Oder Sie stellen sich für diesen Betrag eine Auswahl verschiedener Gutscheine zusammen.
  5. Sie erhalten Ihren Gutschein innerhalb kurzer Zeit per E-Mail.

FAQ

Ja, wenn Sie Kunde der RheinLand Versicherungen sind. Für jeden neuen Kunden, der aufgrund Ihrer Empfehlung zu uns gekommen ist, bedanken wir uns bei Ihnen mit einem digitalen 30-Euro-Gutschein.  

Bitte geben Sie Ihrem Interessenten unsere Kontaktdaten weiter, damit er uns anrufen kann. Oder laden Sie sich unseren Kunden-werben-Kunden-Flyer herunter. Füllen Sie den Coupon gemeinsam mit Ihrem Interessenten aus und reichen Sie ihn bei uns ein. Wir nehmen dann mit Ihrem Interessenten Kontakt auf.

Wurde Ihr Interessent auch von einer anderen Person empfohlen, so erhält derjenige den Gutschein, dessen Meldung uns zuerst erreicht hat.

Für eine erfolgreiche Neukundenempfehlung bedanken wir uns mit einem digitalen 30-Euro-Gutschein. Auf unserem „Kunden-werben-Kunden“-Portal können Sie aus über 75 Marken auswählen. 

Als Empfehler können alle Versicherungsnehmer mit einem gültigen, nicht ruhenden Vertrag der RheinLand Versicherungen teilnehmen. Ausgenommen sind lediglich RheinLand Mitarbeiter und RheinLand Vermittler sowie deren Mitarbeiter, Familienangehörige und Lebenspartner.

Als Interessent und möglicher Neukunde sind Sie weder jetzt, noch waren Sie in den letzten drei Jahren bei den RheinLand Versicherungen oder der Credit Life versichert.

Für die Teilnahme gibt es keine Mindestversicherungsdauer. Sobald Sie Versicherungsnehmer eines aktiven RheinLand Vertrages sind, können Sie an unserer „Kunden werben Kunden"-Aktion teilnehmen. 

Die KwK-Aktion gilt für alle Versicherungsprodukte der RheinLand Versicherungen sowie für den Risikolebensschutz, die Berufsunfähigkeits-Versicherung sowie die Sterbegeld-Versicherung von Credit Life.

Ausgenommen sind nur:

  • kurzfristige Verträge (rotes Kennzeichen, Mopedkennzeichen etc.)
  • Verträge von unseren Kooperationspartnern (z.B. Allianz, ARAG, Zurich etc.)

In der Regel sobald ein Neuvertrag mit Ihrem empfohlenen Interessenten zustande gekommen ist und der erste Beitrag bezahlt wurde. Je nach Versicherungsbeginn des Vertrages kann dies einige Tage, manchmal auch einige Wochen dauern.

In der Regel sobald ein Neuvertrag mit Ihrem empfohlenen Interessenten zustande gekommen ist und der erste Beitrag bezahlt wurde. Je nach Versicherungsbeginn des Vertrages kann dies einige Tage, manchmal auch einige Wochen dauern.

Sobald alle Teilnahmebedingungen erfüllt sind, erhalten Sie von uns eine E-Mail mit Ihrem persönlichen Bestell-Code. Mit diesem Code loggen Sie sich auf unserem „Kunden-werben-Kunden“-Portal ein. Bestellen Sie hier Ihren Wunsch-Gutschein. Danach erhalten Sie Ihren digitalen Gutschein innerhalb kurzer Zeit per E-Mail.

Mögliche Gründe sind:

  • Sie sind kein Kunde der RheinLand Versicherungen.
  • Sie arbeiten als Mitarbeiter oder Vermittler bei der RheinLand Versicherungsgruppe.
  • Sie haben sich selbst empfohlen.
  • Ihr Interessent ist oder war bereits Versicherungsnehmer der RheinLand Versicherungen.
  • Die Erstprämie des Neuvertrags wurde nicht bezahlt.
  • Es ist kein Vertrag mit dem Geworbenen zustande gekommen.
  • Sie haben nicht alle Beiträge Ihrer RheinLand Versicherungen bezahlt.

Für die Teilnahme gilt:

  • Teilnahmeberechtigt ist jeder RheinLand Versicherungsnehmer. Ausgenommen sind RheinLand Mitarbeiter und RheinLand Vermittler sowie deren Mitarbeiter, Familienangehörige und Lebenspartner.

  • Für die Teilnahme und Abwicklung der „KwK“-Aktion ist der Besitz einer E-Mail-Anschrift und deren Bekanntgabe Voraussetzung.

  • Für jede Vermittlung eines neuen RheinLand Versicherungsnehmers wird eine Werbeprämie im Wert von 30 Euro gewährt. Zur Auswahl stehen Gutscheine verschiedener Anbieter auf unserem "Kunden werben Kunden"-Portal. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

  • Als neuer RheinLand Versicherungsnehmer gilt, wer in den letzten drei Jahren nicht bei den RheinLand Versicherungen bzw. bei der Credit Life AG versichert war.

  • Der Werber erhält seinen Gutschein, sobald der Interessent einen Vertrag bei uns abgeschlossen und den Erstbeitrag gezahlt hat. Werden mehrere Versicherungen für die gleiche empfohlene Person abgeschlossen, so kann nur ein Vertrag prämiert werden.

  • Wird ein Interessent von mehreren Teilnehmern genannt, so entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der Empfehlungen über den Gutscheinempfänger.

  • Der Versicherungsbeginn des neuen Vertrages liegt im Aktionszeitraum oder im darauf folgenden Jahr. Beginnt die Versicherung erst nach Ablauf des Aktionszeitraums, kann die Gewährung der gewünschten Prämie nicht garantiert werden.

  • Alle persönlichen Daten werden von der RheinLand Versicherungs AG gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz und der DSGVO, verarbeitet.

Gutscheine werden nicht ausgegeben für:

  • Kunden, die sich selbst oder gegenseitig werben

  • Empfehlungen, die nicht von RheinLand Kunden eingereicht werden

  • kurzfristige Verträge (rotes Kennzeichen, Mopedkennzeichen etc.)

  • Verträge von Kooperationspartnern (z.B. Allianz, ARAG, Zurich)

  • Empfehlungen von RheinLand Kunden, die mit einem Vertrag im Mahnverfahren sind